Die Oö. ArtenschutzVO, §8 Kormoranvergrämung wurde mit 29.08.2019 verlautbart.
Am 03.10.2019 erfolgte eine Informationsveranstaltung durch die Naturschutzabteilung des Landes OÖ.
In folgendem Download können sie sich den Vortrag der Naturschutzabteilung, die Verordnung, eine Informationsschreiben des Landesfischereiverbandes, sowie das Formular zur Meldung von Abschüssen downloaden.
Erläuterungen:
1. Zusätzlich zu den in unserem Revier bereits bisher geltenden Abschussmöglichkeiten ist nun auch an der Alm von der Laudachmündung bis zum Almspitz Km 6,4-0,0 im Zeitraum 01.10. - 15.03. die Bejagung möglich. In Summe 8 Komorane/Monat in den in Z3 der VO angeführten Gebieten.
2. Die Information über die erfolgten Abschüsse erhalten sie auf der Homepage des Landesfischereiverbandes https://www.lfvooe.at.
3. Die Meldung hat mit dem Meldeformular durch den Bewirtschafter zu erfolgen.
4. Definition der Kormoranschlafplätze: sind jene Plätze an denen sich die Kormorane beim Einbruch der Dämmerung niederlassen. An diesen Plätzen besteht ein generelles Jagdverbot.
So findet man uns:
Fischereirevier Alm | Schullersiedlung 11| A - 4645 Grünau im Almtal
Ing. Harald Mitterbauer, +43/664/1468158
Web: www.revieralm.at